Barrierefreie E-Mailings: So setzen Sie Barrierefreiheit im Online-Marketing um
In einer zunehmend digitalen Welt ist es enorm wichtig, dass digital zur Verfügung gestellte Informationen für alle Menschen zugänglich sind. Dies gilt für Websites ebenso wie für E-Mailings – zentrale Bestandteile der Marketing-Kommunikation jedes Unternehmens. Mit dem Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) rückt die Notwendigkeit, digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten, noch stärker in den Fokus. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, warum barrierefreie E-Mailings und Websites wichtig sind und wie Sie diese gesetzeskonform umsetzen können.

Was versteht man unter Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, sodass sie für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Unternehmen, die digitale Angebote bereitstellen, müssen sicherstellen, dass diese den nun gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Welche Vorteile bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes?
Mit dem BFSG gewinnen beide Seiten: Für Website-Nutzer und Newsletter-Empfänger eröffnet sich ein breiteres Angebot, weil bisher unter Umständen mit Barrieren versehene Inhalte jetzt erreicht und verstanden werden. Website-Betreiber und Newsletter-Versender profitieren von erhöhter Kundenzufriedenheit und stärkerer Kundenbindung. Fünf Punkte sind hier besonders bemerkenswert:
- Mehr Inklusion und digitale Teilhabe: Das Gesetz stellt sicher, dass Menschen mit Sehbehinderungen, Hörschädigungen oder motorischen Einschränkungen uneingeschränkt auf digitale Inhalte und Dienstleistungen zugreifen können. Dies fördert nicht nur die soziale Teilhabe, sondern auch eine gerechtere digitale Gesellschaft.
- Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Websites und digitale Angebote können von einer größeren Anzahl an Menschen genutzt werden, was die Reichweite und Sichtbarkeit der damit beworbenen Produkte und Services spürbar erhöht.
- Suchmaschinen-Optimierung: Durch eine optimierte Website-Struktur und die Verwendung von Alternativ-Texten für Bilder profitieren Unternehmen zudem von besseren Platzierungen in den Suchmaschinenergebnissen (SEO).
- Verbesserte Nutzerfreundlichkeit und höhere Conversion-Rate: Eine klare, barrierefreie Gestaltung führt zu einer besseren Usability für alle Nutzer. Eine logisch aufgebaute User-Führung, gut lesbare Schriftarten und ausreichende Farbkontraste verbessern die Benutzererfahrung, senken die Absprungrate und steigern die Wahrscheinlichkeit von Conversions.
- Rechtliche Sicherheit und Vermeidung von Sanktionen: Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit umsetzen, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und vermeiden potenzielle Abmahnungen oder Strafen. Die Einhaltung der Barrierefreiheits-standards sorgt zudem darüber hinaus für ein positives Markenimage und stärkt das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in das Unternehmen.
Webinar: Barrierefreie Websites
Das Webinar-Event rund um das Thema „Barrierefreie Websites“ liefert alles, was Sie vor dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28. Juni 2025 wissen sollten. Im Webinar gibt es viele Informationen, Tipps und Tools für Ihre barrierefreie Website. Für mehr Nutzer und Benutzer-Freundlichkeit sowie eine bessere Sichtbarkeit Ihrer Website. Dieses 2-stündige Webinar-Special mit unserer SEO-Expertin Kristin Brachhaus dürfen Sie nicht verpassen!
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Freitag
16. Mai 2025
So setzen Sie das BFSG im E-Mail-Marketing um
Das BFSG hat Einfluss auf Gestaltung von Medien im E-Mail-Marketing. Stellen Sie sicher, dass ihre E-Mails den Prinzipien der Barrierefreiheit entsprechen, um eine inklusive Kommunikation zu ermöglichen. Hier haben wir Ihnen einige wichtige Aspekte aufgeführt:
- Strukturierte Inhalte mit HTML und klarer Formatierung: Verwenden Sie Hierarchien mit Überschriften (H1, H2, H3) und Absätzen, sodass Screenreader den Inhalt logisch erfassen können. Texte sollten serifenlos und mindestens 15px (12pt / 1em) groß sein. Den Zeilenabstand empfehlen wir auf >125% zur Schriftgröße. Auf eine tabellarische Struktur sollte nur zurückgegriffen werden, wenn sie wirklich notwendig ist.
- Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und CTA: Bilder, Logos, Grafiken und vor allem Call-to-Action-Buttons (CTA) sollten mit beschreibenden Alt-Tags versehen werden. So können Menschen mit Sehbehinderungen den Inhalt verstehen. Vermeiden Sie generische Begriffe wie „Bild1.jpg“, sondern nutzen Sie aussagekräftige Beschreibungen wie „Frau mit Smartphone liest barrierefreie E-Mail“.
- Hochkontrastreiche Farben und gut lesbare Schriftgrößen: Achten Sie darauf, dass Texte und Hintergründe genügend Kontrast bieten, damit sie auch von Personen mit Sehschwächen problemlos erfasst werden können. Ideal ist ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
- Einfache und verständliche Sprache: Komplizierte Fachbegriffe oder lange, verschachtelte Sätze sollten vermieden werden. Stattdessen sollte die Sprache klar, direkt und leicht verständlich sein. So machen Sie die Inhalte für eine breite Zielgruppe zugänglich.
- Bedienbarkeit mit der Tastatur sicherstellen: Verlinkungen, Call-to-Action-Buttons (Abmaße: mindestens 44×44 Pixel) und Formulare in E-Mails müssen auch ohne Maus einfach zugänglich sein. Menschen mit motorischen Einschränkungen nutzen oft Tastaturbefehle oder Sprachsteuerungen. Daher sollte die gesamte E-Mail barrierefrei navigierbar sein.
Menschen mit schwerer Behinderung leben in Deutschland
So gelingt Barrierefreiheit auf Websites
Neben dem E-Mail-Marketing ist die barrierefreie Gestaltung von Websites besonders relevant. Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen Plattformen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu erstellen. Dies umfasst unter anderem:
- Intuitive und leicht verständliche Navigation: Eine gut strukturierte Navigation erleichtert es allen Nutzern, Inhalte schnell zu finden. Dropdown-Menüs sollten per Tastatur steuerbar sein und Breadcrumbs helfen bei der Orientierung.
- Barrierefreie Formulare und Eingabefelder: Alle Formulare sollten klar beschriftet sein, eine logische Reihenfolge haben und über sichtbare Fehlermeldungen verfügen. Zudem müssen sie zu Screenreadern kompatibel sein.
- Untertitel und Transkripte für audiovisuelle Inhalte: Videos und Podcasts sollten mit Untertiteln oder einer Transkription versehen werden. So werden Sie auch von gehörlosen oder schwerhörigen Menschen leicht erfasst.
- Mobile Barrierefreiheit und responsives Webdesign: Eine barrierefreie Website muss auch auf mobilen Endgeräten gut nutzbar sein. Flexible Layouts und adaptive Schriftgrößen sorgen dafür, dass Inhalte auf Smartphones und Tablets optimal dargestellt werden.
Fazit: Barrierefreiheit ist kein Hexenwerk
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr digitaler Teilhabe und einer inklusiven Online-Welt. Unternehmen, die ihre digitalen Inhalte frühzeitig barrierefrei gestalten, profitieren nicht nur von rechtlicher Sicherheit. Sie erzeugen auch eine bessere Nutzererfahrung, erreichen einen größeren Kundenkreis und nehmen Einfluss auf Ihre SEO-Rankings. Wer jetzt handelt, sichert sich entscheidende Wettbewerbsvorteile und setzt ein klares Zeichen für digitale Inklusion.
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