So vermeidet man Spam-Einstufungen im E-Mail-Marketing – Anti-Spam Experten-Tipps

Als „Spam“ wird eine E-Mail bezeichnet, die ohne Verlangen oder Zustimmung des Empfängers an ihn versendet wurde. Werden solche E-Mails zugleich an eine Vielzahl von Empfängern gesendet, wird von Spamming gesprochen. Der Versender solcher Botschaften wird als Spammer bezeichnet.

Erschrokene Person am Notebook

Unsolicited Commercial Email (UCE) – unverlangte kommerzielle Werbung per E-Mail und Unsolicited Bulk Email (UBE) – unverlangte Massenmails. Die dskom GmbH setzt für die Nutzung ihres E-Mail-Versand-Gateways voraus, dass es nur von Unternehmen genutzt wird, die sich den Regeln des erwünschten Online-Direktmarketings unterwerfen.

Dieser Fachartikel in unserem Podcast

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Halten Sie bitte folgende Regeln konsequent ein:

  • Der Versand regelmäßiger E-Mails (z.B. eines E-Mail-Newsletters) erfolgt nur, nachdem vorab die Zustimmung des Empfängers eingeholt wurde. Sofort nach der Anmeldung wird der Bezug des Newsletters per E-Mail bestätigt (Confirmed Opt-In). Wahlweise kann auch eine zweite Bestätigung eingeholt werden (Double Opt-In).
  • Jede E-Mail enthält den Namen und die Kontaktdaten des Versenders, ein Impressum und alle Informationen, die nach dem Stand der aktuellen Gesetzgebung notwendig sind.
  • Es besteht für jeden Mailing-Empfänger die Möglichkeit zum Abbestellen des Newsletters – entweder direkt per E-Mail oder über das Internet. Jede E-Mail eines Newsletters enthält einen Hinweis auf diese Abbestell-Funktion. Die Abbestellung ist bequem und zügig durchführbar. Die Abmeldung wird bestätigt und innerhalb von maximal 5 Werktagen realisiert.
  • Keine Adressweitergabe oder Drittnutzung ohne die Zustimmung des Empfängers! Bei einer Drittnutzung muss die Herkunft der Adresse genannt werden. Wenn eine grenzüberschreitende Adressweitergabe für die Erbringung der Kernleistung erfolgt, wird der Staat angegeben, in dem die Datenverarbeitung stattfindet.
  • Der Umgang mit persönlichen Daten wird in einer Datenschutzrichtlinie erläutert. Der Hinweis auf diese Datenschutzrichtlinie erfolgt vor der Dateneingabe und kann durch einen Hyperlink realisiert werden.
  • Die Einhaltung dieser Anti-Spam-Policy wird bei Auftragserteilung gegenüber der dskom GmbH schriftlich bestätigt. Hierzu dient die dskom Mailing-Versand-Vereinbarung.
Ratgeber

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Diese Checkliste sollte bei der Erstellung jedes Newsletters durchgegangen werden. So gewährleistern wir die Qualität und Effektivität jeder E-Mail-Marketing-Kampagne. Worauf zu achten ist, zeigt dieser Ratgeber in allen Details – jetzt Download anfordern!

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    Gerne unterstützt Sie das dskom-Team bei der Beantwortung offener Fragen rund um das Thema E-Mail-Marketing. Seien es technische Fragen, organisatorische oder ganz grundsätzliche zur Wirkweise von strukturiertem Marketing per E-Mail – wir können sicher weiterhelfen.

    Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie ganz einfach an: 030 / 4990 7084.

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